Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug
Bevor es mit einem Umzug richtig losgeht, unterzeichnen Sie einen Mietvertrag und erhalten Sie die Schlüssel zu Ihrer neuen Wohnung. Spätestens bei der Schlüssel- und damit Wohnungsübergabe sollten Sie auf ein ordentliches Wohnungsübergabeprotokoll achten. Denn dort werden unter anderem alle bekannten Mängel festgehalten sowie Zählerstände notiert. Ist das Wohnungsübergabeprotokoll unvollständig, haften Sie möglicherweise beim Auszug für Schäden, die Sie gar nicht verursacht haben. Es ist daher sinnvoll, das Schriftstück sehr penibel zu führen.
Achtung: Das Wohnungsübergabeprotokoll ist zugleich ein Dokument, mit dem der Vermieter beim Auszug die Veränderung des Zustands der Wohnung überprüft. Fehlende Punkte können daher für Sie später nachteilig sein.
Was enthält ein Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug?
Das Wohnungsübergabeprotokoll ist keine Pflicht, aber aus Sicht des Mieters zur eigenen Absicherung ein „Muss“. Es gibt jedoch keine Vorschriften, wie dieses aufgebaut sein muss oder welche Punkte es enthalten muss.
Wichtig: Vereinzelt findet die Wohnungsübergabe zwischen dem Vormieter und dem neuen Mieter statt. In diesem Fall übernehmen Sie die Wohnung ohne Begutachtung des Vermieters. Die Inhalte des Wohnungsübergabeprotokolls ändern sich jedoch nicht.
Folgende Formalien sollten enthalten sein:
- Anschrift und Lage der Wohnung,
- Datum und Uhrzeit der Wohnungsübergabe,
- Name des Vermieters bzw. Vormieters und Name des neuen Mieters, jeweils mit Anschrift,
- Namen von weiteren Anwesenden, die ggf. als Zeuge fungieren können, idealerweise jeweils mit Anschrift.
- Unterschrift wenigstens des Vermieters/Vormieters und des neuen Mieters, idealerweise von weiteren Anwesenden.
Darüber hinaus sollten folgende Punkte zum Zustand der Wohnung enthalten sein:
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser usw.
- Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel sowie ein Hinweis, falls zusätzliche Schlüssel zur Wohnung oder zu den zur Wohnung gehörenden Räumen bei Dritten hinterlegt sind. Dazu gehören auch Schlüssel zum Dachboden, Keller und Briefkasten. Wichtig: Sie haben grundsätzlich das Recht, alle Schlüssel für nur von Ihnen genutzte Flächen zu erhalten.
- Übergebene Schriftstücke, Bedienungsanleitungen für installierte Geräte wie Warmwasseraufbereitung, Therme oder Rauchmelder usw.
- Ggf. Hinweise auf übernommene Geräte oder Einrichtungsgegenstände, speziell Einbauküchen usw. Bei vom Vermieter gestellten Objekten ist eine Zustandsbeschreibung zu ergänzen sowie ein ausführlicher Funktionstest sinnvoll.
- Zustandsbeschreibung aller Räume insbesondere mit Beschreibung von
- Zustand der Decken,
- Zustand der Böden und Art des jeweiligen Bodenbelags,
- Zustand der Wände,
- Zustand der Fenster,
- Zustand der Heizkörper,
- Zustand der Fußleisten,
- Zustand der Türen.
- Zustandsbeschreibung der Wohnungstür,
- Zustandsbeschreibung von weiteren Räumlichkeiten wie zum Beispiel Keller, Dachboden, Geräte-/Fahrradschuppen und Carport/Garage.
- Ggf. erkennbare Mängel An Lichtschaltern, Steckdosen oder offenen Kabeln sowie Wasseranschlüssen/-leitungen und Telefon-/Kabel-/Satellitenbuchsen.
Sehr sinnvoll ist eine Auflistung dieser Punkte mit einem Ankreuzsystem, das „ohne Mängel“ sowie „Mängel“ mit einer freien Zusatzerläuterung erlaubt. Achten Sie insbesondere auf scheinbare Kleinigkeiten wie undichte Fenster, Kratzer im Laminat oder nicht gestrichene Wände. Besonders problematisch kann auch ein kleiner Schimmelbefall sein, der sich möglicherweise unter der Tapete ausbreitet und Ihnen irgendwann nicht nur potenziell gesundheitliche Probleme bereitet, sondern von Ihnen beseitigt werden muss. Häufiger Streitpunkt beim Auszug sind auch Ölfarbanstriche. Achten Sie hier auf eine genaue Beschreibung des Zustands von Türen, Fußleisten und Heizkörpern sowie Rohren. Es ist für alle Bereiche sinnvoll, Fotos als Nachweis des Zustandes zu erstellen. Speziell Mängel lassen sich so gut und für beide Seiten nachprüfbar dokumentieren.
Info: Ziel der Wohnungsübergabe ist es, den Zustand objektiv festzuhalten. Für Sie als neuen Mieter ist ein ordentlich ausgefülltes Wohnungsübergabeprotokoll eine Absicherung gegen unverhältnismäßige Schönheitsreparaturen beim Auszug.
Bei einigen Mängeln können Sie mit dem Vormieter oder Vermieter eine Beseitigung vereinbaren. Halten Sie solche Absprachen unbedingt schriftlich im Dokument fest. Sollten Sie dagegen nach der Wohnungsübergabe zusätzliche Mängel in der Wohnung entdecken, finden diese keinen Einzug in das Dokument. Allerdings sollten Sie diese Mängel dennoch dem Vermieter schriftlich melden.
Zeitpunkt der Wohnungsübergabe
Eine Wohnungsübergabe findet immer nach dem Unterzeichnen des Mietvertrages statt. Grundsätzlich ist der Ablauf wie folgt: Nach dem geschlossenen Mietvertrag hinterlegen Sie in der vereinbarten Form die Mietkaution. Danach findet die Wohnungsübergabe statt. Dabei erhalten Sie alle Schlüssel und somit das alleinige Zutrittsrecht zur Wohnung. Ausnahme: Ggf. finden noch Handwerksarbeiten statt, sodass ein einzelner Wohnungsschüssel noch bei Handwerkern liegt.
Erst bei der Wohnungsübergabe unterzeichnen Sie mit dem Vermieter oder dem Vormieter zusammen das Wohnungsübergabeprotokoll, das vor Ort gemeinsam erstellt bzw. vollendet wird. Kommt es hier zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien, sollten diese entsprechend notiert werden.
Tipp: Terminieren Sie die Wohnungsübergabe stets auf Zeiten, zu denen das Tageslicht einen ausreichenden Blick auf alle Details ermöglicht.
Sie sollten keiner Wohnungsübergabe zustimmen, bevor oder nachdem ein Wohnungsübergabeprotokoll unterzeichnet ist. Denn ab Unterschrift übernehmen Sie die Verantwortung für den Zustand Ihres neuen Heims. Erhalten Sie vorab Schlüssel, fallen vorhandene Mängel Ihnen zu. Erhalten Sie die Schlüssel erst Tage später, kann sich der Zustand ggf. durch Handwerker geändert haben.
Fazit: Wohnungsübergabeprotokoll ist sehr sinnvoll
Das Wohnungsübergabeprotokoll ist ein wichtiges Dokument. Sie erstellen es gemeinsam mit dem Vermieter bzw. Vormieter und erhalten So einen detaillierten Zustandsbericht der Wohnung. Dadurch sichern Sie sich gegenüber dem Vertragspartner ab und haben beim Auszug ein Dokument, nach dem Sie sich beim ggf. erforderlichen Renovieren der Wohnung bzw. Teilen davon richten können.
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