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Umzug: Neuer Kindergarten gesucht – Tipps

Ein Umzug bedeutet viele Veränderungen. Das kann insbesondere für kleine Kinder eine Belastung sein. Denn sie verlieren viele ihrer Bezugspersonen: Freundschaften aus dem Kindergarten und der Nachbarschaft. Der Frust und die Trauer um den Zwangsabschied machen sich zwischen den auszupackenden Umzugskartons schneller breit, als es den Eltern lieb sein kann. Doch ein neuer Kindergarten schafft Möglichkeiten, andere Kinder kennenzulernen. Aber wie leicht ist eigentlich ein Wechsel des Kindergartens bei einem Umzug? Was müssen Eltern beachten? Zu unterscheiden sind mehrere Fälle.

Fall 1: Umzug in die unmittelbare Nähe

Die einfachste Konstellation ist ein Umzug innerhalb der Gemeinde. In diesen Fällen dürfen die Kinder in der Regel im Kindergarten bleiben. Es ändert sich nichts. Allerdings hängt das vom Vertragsverhältnis ab. Einige Einrichtungsträger knüpfen den Anspruch auf den Kindergartenplatz an die bestehende Adresse. Ziehen die Eltern um, kann der bisher geltende Vertrag ungültig werden. Ob das im Einzelfall zutrifft, ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Wollen Eltern keine böse Überraschung erleben, sollten Sie diesen Punkt bereits frühzeitig vor dem Umzug klären.

Fall 2: Umzug in eine andere Gemeinde in der Umgebung

Der Klassiker ist ein Umzug in den Nachbarort. Obwohl das Kind wegen der kurzen Entfernung problemlos zur bisherigen Einrichtung gebracht werden kann, geht der Kindergartenplatz häufig verloren. Zwar gibt es anders als bei der Zuordnung zu Schulen keinen Wohnortzwang. Aber viele Träger akzeptieren wegen der großen Nachfrage dennoch nur Kinder aus der Kommune oder nur Einzelfälle, bei denen der Umzug wegen Trennung der Partner stattfindet.

Eltern sind auch in diesem Fall angehalten, frühzeitig die Vertragsunterlagen zu prüfen. So können sie feststellen, ob der Vertrag durch den Wegzug aus der bisherigen Gemeinde automatisch beendet ist.

Tipp: Es lohnt sich, mit den verantwortlichen Personen zu sprechen. Je nach Warteliste und örtlichen Gegebenheiten ist es möglich, dass die Einrichtung das Vertragsverhältnis dennoch fortsetzt.

Fall 3: Umzug in eine weiter entfernte Gemeinde

Besteht keine Chance auf Beibehalten des bisherigen Kindergartenplatzes oder ziehen die Eltern in einen weiter entfernten Ort, müssen sie eine neue Einrichtung suchen. In diesem Fall ist keine Zeit zu verlieren. Denn in einigen Kommunen sind die Kindergärten überfüllt, es gibt nur wenige freie Plätze. Wenn sich die Eltern erst kurz vor dem Umzug um die Unterbringung Ihres Nachwuchses kümmern, entsteht möglicherweise eine Betreuungslücke.

Tipp: In vielen Kommunen existieren Wartelisten. Es ist ratsam, diese frühzeitig zu nutzen. So steigt die Chance, direkt beim Umzug einen der begehrten Plätze zu ergattern. Insbesondere bei einem Umzug in eine Großstadt kann eine solche Liste sehr hilfreich bei der Suche sein. Denn dort sind die Plätze äußerst rar.

Grundsätzlich ist es am effektivsten, sich mit den Einrichtungsleitungen der möglichen Kindergärten persönlich in Verbindung zu setzen. In einem Gespräch können die Eltern schnell ausloten, ob Chancen für eine Aufnahme ihres Kindes bestehen. Viele Orte verfügen über mehrere Kindergärten. Die Erziehungsberechtigten sollten eine entsprechende Anfrage an alle Einrichtungen stellen.

Umzug: Was ist mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz?

Eltern haben seit einigen Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser verbriefte Anspruch gilt auch für die Zeit nach einen Umzug. Die Details haben die Bundesländer unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Rechtsanspruch bedeutet nicht, wirklich einen Platz oder gar einen Wunschplatz zu bekommen. In Regionen mit fehlenden Plätzen kann der Staat auch Tagesmütter vermitteln oder einen finanziellen Ausgleich anbieten.

Speziell bei einem Umzug in ein anderes Bundesland sollten die Eltern sich daher unbedingt frühzeitig mit den Trägern der Kindergärten in Verbindung setzen. Auf diese Weise können Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen klären und ihr Handeln danach ausrichten.

Welcher Kindergarten ist nach dem Umzug der richtige?

Häufig kennen die Eltern die Einrichtungen am neuen Wohnort noch nicht. Bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagesstätte, Krippe, einem Kindergarten oder anderen Betreuungsmöglichkeit sind sie daher auf Unterstützung angewiesen. Gute Informationsquellen sind Bewertungen im Internet, ggf. befreundete Eltern sowie das pädagogische Konzept. So gibt es Unterschiede zwischen Einrichtungen wie Waldorfkindergärten, Waldkindergärten oder ganz normalen Kitas. Ebenso sind Unterschiede zwischen staatlichen bzw. frei-gemeinnützigen Einrichtungen und privaten Angeboten möglich. Welcher Kindergarten ideal ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Glücklich können sich Eltern schätzen, die eine Auswahl haben und nicht auf ein einziges (realisierbares) Angebot angewiesen sind.

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel des Kindergartens bei Umzug?

Es gibt keinen perfekten Zeitpunkt, um den Kindergarten zu wechseln. Grundsätzlich ist es wahrscheinlicher, in den Sommermonaten einen Platz zu erhalten. Denn ein ganzer Jahrgang wechselt zur Schule. Dennoch kommt es ganz auf die lokalen Begebenheiten an, ob dadurch leichter ein Platz zu finden ist. Hinzu kommt: Eltern können den Zeitpunkt für einen Umzug nicht immer selbst bestimmen. Daher lässt sich der perfekte Wechselzeitpunkt kaum festlegen.

Anders sieht es beim Alter des Kindes aus. Dabei gilt: Je älter der Nachwuchs ist, desto enger ist er in seine bisherige Gemeinschaft eingebunden. Der Wechsel fällt den Kleinen dann schwerer. Sie verlieren Freunde und die bisherige Alltagsstruktur. Zwei- und dreijährige Kinder verkraften einen Wechsel häufig besser.

Um Kinder auf den Wechsel vorzubereiten, können Eltern Bücher einsetzen. Es gibt eine Vielzahl von schön illustrierten Publikationen, die das Thema Umzug vermitteln. Außerdem bieten viele Kindergärten Schnuppertage an. Die Kinder können an festen Terminen die neue Einrichtung besuchen und so ein Gefühl dafür bekommen, was sie dort erwartet.

Umzug: Formalitäten beim Wechsel des Kindergartens

Ist ein neuer Platz gefunden, schließen die Eltern in der Regel einen Vertrag mit der Einrichtung ab. Dieser gilt als Anmeldung zu einem bestimmten Termin. Spätestens zu diesem Termin sollte auch der bisherige Vertrag gekündigt werden, sofern dieser nicht durch den Umzug automatisch endet. Details zum An- und Abmelden beim Kindergarten sollten Eltern mit der jeweiligen Einrichtungsleitung besprechen.

Fazit: Früh informieren!

Ein durch einen Umzug verursachter Kindergartenwechsel ist für die Kinder und die Eltern ein Einschnitt. Die Erziehungsberechtigten sollten sich frühzeitig um alle mit dem Wechsel verbundenen Details kümmern. So haben Sie bessere Chancen,

  • mögliche Probleme mit bestehenden Verträgen zu erkennen,
  • rechtzeitig einen Platz in der gewünschten Einrichtung zu erhalten,
  • die kontinuierliche Betreuung ihrer Kinder zu organisieren,
  • ihre Kinder auf den Wechsel vorzubereiten,
  • beim Umzug zusätzlichen Stress mit den Kindern zu vermeiden.

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