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Ratgeber: Telefon und Internet bei einem Umzug ummelden

Ein Umzug muss gut geplant sein. Sie denken an die Renovierungen, die Umzugskartons, organisieren Helfer und suchen sich für die neue Wohnung Energielieferanten. Doch was ist mit dem DSL-Anschluss? Haben Sie an Telefon und Internet gedacht? Hier kann es je nach individueller Situation zu ärgerlichen Wartezeiten kommen. Dieser Ratgeber bietet Ihnen verständliche Informationen, damit Sie in der neuen Wohnung sofort einen funktionsfähigen Anschluss haben und sowohl Wartezeiten als auch Kosten vermeiden.

DSL- bzw. Telefonanschluss bei einem Umzug „mitnehmen“

Es gibt zwei Varianten, die erhebliche Auswirkungen auf das Procedere eines Umzugs haben. Das heißt: Je nachdem, welcher Fall zutrifft, sind andere Schritte erforderlich, um bei einem Wohnungswechsel einen stressfreien Umzug Ihres DSL- bzw. Telefonanschlusses zu gewährleisten.

  1. Sie ziehen von einem Vorwahlbereich in einen anderen.
  2. Sie ziehen innerhalb eines Vorwahlbereiches um.

Eine dritte Variante ist denkbar, wenn Sie eine „lebenslange“ Sonderrufnummer als Telefonnummer nutzen. Dieser Fall ist jedoch selten.

Je nachdem, ob Sie den Vorwahlbereich wechseln, also in ein Gebiet mit einer neuen Ortsrufnummer umziehen, können Sie Ihre bisherige Telefonnummer auf Wunsch behalten oder nicht. Zugleich entscheidet sich dadurch häufig auch, ob Ihr bisheriger Anbieter Ihnen eine Fortsetzung des Vertrages ermöglicht oder Sie einen neuen Anbieter suchen müssen. Denn nicht jeder Festnetzanbieter ist in jedem Gebiet aktiv. Zusätzlich spielt auch die Leitungsart in die Frage einer Rufnummernmitnahme hinein. Es sind zwar Details zu beachten, aber im Wesentlichen ist das Ummelden des DSL- bzw. Telefonanschlusses bei einem Umzug einfach.

Telefonanschluss ummelden bei einem Umzug in eine andere Stadt

Ändert sich der Wohnort, ist damit meistens eine andere Vorwahl verbunden. In diesem Fall können Sie Ihre Rufnummer nicht mitnehmen. Sie erhalten eine neue Telefonnummer. Doch Achtung: Das bedeutet nicht, dass Ihr Vertrag automatisch ausläuft!

Fall 1: Ihr aktueller Anbieter stellt einen Anschluss am neuen Wohnort

Ihr Vertrag bleibt bestehen, wenn Ihr aktueller Anbieter am neuen Wohnort eine vergleichbare Leistung bereitstellen kann. In diesem Fall benachrichtigen Sie das Unternehmen über den Umzug. Sie erhalten eine neue Rufnummer und können ggf. das mit dem DSL-Paket verbundene Leistungspaket modifizieren. Allerdings ändert sich dadurch ggf. die Vertragslaufzeit. Eine Kündigung des alten Anschlusses ist dann nicht erforderlich. Sie melden den Anschluss um. Allerding sollten Sie den Wohnortwechsel rechtzeitig mitteilen. Nur dann ist gewährleistet, dass Sie in der neuen Wohnung zum Einzugstermin einen funktionierenden Telefon- und Internetanschluss haben. Die genauen Abläufe unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen. Häufig können Sie den Anschluss über Ihren Kunden-Account ummelden.

Wichtig: Kann Ihr DSL-Anbieter das bisher gebuchte Angebot am neuen Wohnort nicht bereitstellen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann gilt der 2. Fall.

Fall 2: Sonderkündigungsrecht durch Leistungswegfall bei Wohnortswechsel

Immer dann, wenn Ihr aktueller Anbieter har keinen oder keinen gleichwertigen Anschluss am neuen Wohnort zur Verfügung stellen kann, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall müssen Sie den bisherigen Anschluss außerordentlich kündigen und einen neuen Anbieter beauftragen. Auch in diesem Fall erhalten Sie eine neue Rufnummer.

Ein Sonderkündigung wegen Umzugs haben Sie für Telefon- und Internetanschlüsse dann, wenn

  • Ihr Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist.
  • Ihr Anbieter keinen gleichwertigen Anschluss einrichten kann.
  • Ihr Anbieter durch den Umzug den Preis anheben muss.
  • Sie ins Ausland umziehen (Abmeldung des deutschen Wohnsitzes erforderlich).

Bedenken Sie bitte, dass Sie den aktuell laufenden Vertrag rechtzeitig kündigen. Denn Ihr rechtlich verbrieftes außerordentliches Kündigungsrecht beinhaltet eine Kündigungsfrist. Diese liegt in der Regel bei drei Monaten. Vermeiden Sie doppelte Gebühren, indem Sie den bisherigen Vertrag über den Telefon- und Internetanschluss nicht nur vorzeitig, sondern auch rechtzeitig beenden.

Tipp: Sie werden häufig dennoch einige Wochen zwei Anschlüsse bezahlen. In dieser Zeit sollten Sie eine automatische Rufnummernumleitung aktivieren, um die am alten Anschluss eingehenden Anrufe auf den neuen umzuleiten.

Telefonanschluss ummelden bei Umzug innerhalb des gleichen Vorwahlnetzes

Wenn Sie innerhalb eines Ortes umziehen, bleibt die Vorwahl üblicherweise gleich. In diesem Fall gelten besondere Regelungen. Denn Sie haben in den meisten Fällen kein Sonderkündigungsrecht. Dennoch ist es möglich, dass Ihr aktueller Telefonanbieter nicht die gleichen Vertragsleistungen bieten kann.

Fall 3: Umzug im Vorwahlbereich – Anbieter und Rufnummer bleiben gleich

Der typische Fall ist der Wohnortwechsel innerhalb einer Stad oder einer Gemeinde. Dann können Sie Ihre Rufnummer mitnehmen. Kann Ihr bisheriger Anbieter auch in der neuen Wohnung einen vergleichbaren DSL-Anschluss bereitstellen, sind zwei Dinge zu beachten.

  • Sie müssen den Umzug rechtzeitig über den Kunden-Account oder schriftlich mitteilen. Dabei sollten Sie wenigstens ca. vier Wochen Vorlauf einplanen.
  • Sie müssen einen Antrag auf Rufnummernportierung stellen. Das heißt: Sie teilen dem Unternehmen mit, dass Sie Ihre aktuelle Telefonnummer behalten möchten. Die genauen Abläufe unterscheiden sich bei den Anbietern.

Sofern Sie beide Mitteilungen rechtzeitig absenden, sind sowohl die Erreichbarkeit zum Umzugstermin als auch das die Verfügbarkeit Ihrer Telefonnummer gewährleistet. Sofern es wünschen, können Sie selbstverständlich auch alternativ eine neue Rufnummer erhalten. In diesem Fall ist es jedoch möglich, dass die Vertragsdauer sich verlängert.

Fall 4: Umzug im Vorwahlbereich, aber mit Anbieterwechsel

Die Leistung von Telefon- und Internetanschlüssen sind von der Leitung abhängig. Daher kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Ihr Anbieter im gleichen Ort zwar einen Anschluss in der alten, nicht aber in der neuen Wohnung stellen kann. Auch in diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht analog zum Wechsel in einen anderen Vorwahlbereich. Typische Beispiele sind:

  • Ihr Anbieter bietet eine Leistung über ein Kabelfernsehanschluss in der alten Wohnung. In der neuen ist jedoch kein solcher Anschluss verfügbar.
  • Ihr Anbieter kann wegen der vorhandenen Leistung keine ausreichend große Bandbreite für den Anschluss in der neuen Wohnung bereitstellen.
  • Ihr bisheriger Anbieter bietet mangels eigener Leitung für die neue Wohnung gar keinen Anschluss an.

Greift das Recht auf ein vorzeitiges Vertragsende, müssen Sie sowohl Ihren alten Anschluss außerordentlich kündigen, als auch einen Antrag auf Rufnummernportierung (Rufnummernmitnahme) beim neuen Anbieter stellen.

Wichtig: Die bisherige Rufnummer steht Ihnen erst zum Kündigungstermin des alten Vertrages zur Verfügung. Daher wird Ihnen der neue Anbieter vorübergehend eine andere Nummer zuweisen. Klären Sie mit dem neuen Anbieter, ob Sie die Interimsnummer später behalten können oder müssen.

Umzug: Wann ist der neue Anschluss verfügbar?

Es gibt viele Horrormeldungen, dass bei einem Umzug oder Anbieterwechsel der Kunde tagelang ohne Telefon und Internet ist. Doch das sind ärgerliche Einzelfälle. Damit alles reibungslos klappt, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen, der den Anschluss in der neuen Wohnung bereitstellt. Dann ist dieser pünktlich zum Umzugstermin scharf geschaltet und voll funktionsfähig. Sie müssen dann nur noch das Modem bzw. das Telefon einstöpseln.

Ob ein Termin mit einem Techniker erforderlich ist, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Hin und wieder ist es erforderlich, dass ein Service-Mitarbeiter in die Wohnung kommt oder bei Mehrfamilienhäusern die Übergabestelle (z. B. Keller) einrichtet. Da inzwischen sehr viele Anschlüsse auf IP-Telefonie umgestellt sind, können die meisten Leitungen per Fernwartung freigeschaltet und konfiguriert werden.

Fazit: Rechtzeitig handeln und stressfrei umziehen

Klären Sie rechtzeitig, ob Sie bei Ihrem DSL- bzw. Internet- oder Festnetzanbieter bleiben können oder müssen. Beachten Sie bei einem Sonderkündigungsrecht, den Vertrag fristgerecht vorzeitig zu beenden. Stellen Sie bei Bedarf außerdem einen Portierungsantrag, um Ihre Rufnummer zu behalten. Vergleichen Sie bei einem neuen Vertragsabschluss die angebotenen Leistungen und Preise, speziell die verfügbare Internetbandbreite. Dann gelingt auch die fristgerechte Ummeldung und Bereitstellung des Telefonanschlusses. Während Sie noch Kartons auspacken, können Sie dann bereits telefonieren oder im Internet surfen.

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