Wer seine Wohnung wechseln muss, kann sich ab 1. März 2020 über eine höhere Umzugskostenpauschale freuen. Die erhöhten Sätze lassen sich vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch sinkt die Last und mit Glück gibt es nach Abgabe der Steuererklärung für dieses Jahr Geld zurück.
Umzugskostenpauschale: die neuen Sätze für 2020
Umzugskosten für einen Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands lassen sich nicht nur steuerlich absetzen. Ein Pauschalbetrag für sonstige Umzugskosten erleichtert die Handhabung. ab 1. März 2020 mit folgenden Sätzen pauschal steuerlich geltend machen:
- Singlehaushalte: 820 Euro
- Verheiratete/Alleinerziehende: 1.639 Euro
- Zuschlag für weitere Personen im Haushalt: 361 Euro
Findet ein Umzug innerhalb der EU oder aus oder in Länder außerhalb der EU statt, gelten andere Sätze. Diese richten sich nach der Besoldungsgruppe A 13 des öffentlichen Dientes:
- 20 Prozent des Grundgehalts nach A 13, Stufe 8 für internationale Umzüge innerhalb der EU.
- 21 Prozent des Grundgehalts nach A 13, Stufe 8 für internationale Umzüge zwischen EU und einem Drittland.
In allen Fällen sind die Sätze bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Dazu dient die Anlage N (Punkte 45 bis 48).
Wer kann die Pauschale nutzen?
Die Umzugskostenpauschale können alle Personen nutzen, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen (auch bei Schadstoffbelastung möglich) einen Wohnungswechsel vornehmen müssen. Entsprechende Nachweise sind unter anderem eine wenigstens eine Sunden kürzere Anfahrt zum Arbeitsplatz, eine Dienstanweisung sowie ein ärztliches Attest.
Tipp: Analoge Regelungen gelten auch für Studierende. Wenn sich zum Beispiel die Anfahrt zum Studienort entsprechend verkürzt können auch Studenten die Umzugspauschale zur Steuerminderung nutzen!
Was schließt die Pauschale ein?
Umzugskosten sind steuerlich absetzbar. Allerdings müssen Einzelbelege eingereicht werden. Einfacher ist dies bei den sonstigen Umzugskosten. Hier greift die Pauschale. Durch den pauschalen Abzug ohne Belege sind alle mittelbar entstehenden Ausgaben umfasst wie Trinkgelder, Verpflegung für Helfer, Kosten für Wohnungsannoncen, Ummeldegebühren, Änderungen beim Telefonanschluss, Handwerkerkosten für Installationen oder Montagen usw.
Was ist die Umzugskostenpauschale?
Wer die Wohnung aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen wechseln muss, kann die sonstigen Kosten für den Umzug gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Da häufig Belege fehlen und die Abwicklung mit Belegen in den Behörden aufwendig ist, hat der Gesetzgeber eine Pauschale entwickelt. Die Details zur Umzugskostenpauschale sind hier aufgeführt.
Es ist gleichgültig, wie hoch die entstandenen sonstigen Kosten beim Umzug sind. Bei der Steuererklärung wird stets die komplette Pauschale angerechnet. Sollte diese nicht ausreichen, muss der Steuerzahlende Belege sammeln und die Kosten detailliert auflisten.
Alternative: Anrechnung als haushaltsnahe Dienstleistungen
Anders als bei einem Umzug aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen können Personen Umzüge nicht steuerlich geltend machen, wenn diese auf eine Entscheidung aus anderen, privaten Gründen basiert. In diesem Fall lassen sich jedoch einige der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen anrechnen. Dabei fließen 20 Prozent von einer Gesamtsumme bis zu 20.000 Euro im Jahr in die Einkommenssteuerberechnung als steuermindernd ein.
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